Liebe Gäste,
Ihnen ein schönes Urlaubsgefühl geben zu können, ist unser höchstes Ziel. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie sich sicher fühlen und Ihren Urlaub gesund verbringen können.
Mit den neuen Regeln, die uns ermöglichen ab dem 19. Mai 2021 unsere Türen wieder für alle Gäste zu öffnen, werden wir unser Sicherheitskonzept vom letzten Jahr, wo nötig, überarbeiten. Auch eine Ausbildung als Covid-Beauftragter steht bevor.


Es erreichen uns im Moment fast jeden Tag neue Details zu den Vorschriften. Schauen Sie bitte kurz vor Ihrer Anreise noch mal (auf dieser Seite) nach was der aktuelle Stand ist.
Vergessen Sie vor Allem auch nicht die Regeln für die Rückreise in Ihr Heimat(bundes)land zu berücksichtigen!
Die Einreise in Österreich wird von der Farbe Ihres Heimatlandes auf der ECDC-Karte bestimmt:
– grün, gelb, orange: freie Einreise
– rot: Einreise nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
– dunkelrot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft und
Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)
Selbstverständlich erschwert eine Quarantänepflicht Ihren Aufenthalt. Würden Sie trotzdem anreisen wollen, so bitten wir Sie vorher Kontakt aufzunehmen.
Die wichtigsten Regeln
Was Sie wissen sollten über Ihren Aufenthalt bei uns und allgemein in Lienz bzw. Österreich.
(Stand: 30.04.2021)
– Zutrittstest bei der Anreise: Vorweisen eines negatives Testergebnisses, Impfzertifikats oder Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit. Tests vor Ort wären voraussichtlich auch möglich.
– Nach der Anreise wird der Gast während des Aufenthalts bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen im Hotel (Frühstück) jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen müssen.
Gültigkeit der Tests:
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 Stunden
- Antigentest: 48 Stunden
- PCR-Test: 72 Stunden
- Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
- Geimpfte Personen: ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu 1 Jahr
– FFP2-Maskenpflicht beim Betreten von und beim Bewegen in allgemein zugänglichen Bereichen
– 2 Meter Abstand von Fremden ist einzuhalten
– Frühstück analog zu Regelungen der Gastronomie
Beherbergung

Gastronomie

– Zutrittstest wie für die Beherbergung
– Registrierungspflicht (Kontaktdaten für evt. Contact-Tracing)
– Innenbereich:
- die Konsumation nur im Sitzen
- maximal 4 Erwachsene (+ Kinder)
– Außenbereich:
- Maximal 10 Erwachsene
– Auf- und Sperrstunde auf 05:00 bzw. 22:00 Uhr festgelegt
– Mindestabstand zwischen Personen fremder Tische ist 2 Meter
– Selbstbedienung sowie Buffets zulässig
– Keine Konsumation in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle
– FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch